Bürger und Unternehmer, die Solarstrom selbst erzeugen, verbrauchen, speichern und verkaufen zahlen gegenwärtig teils noch doppelte Steuern und Abgaben für Strompuffer. Die EU will die doppelten Belastungen abschaffen, wenn Speicher Netzdienstleistungen erbringen.
Dies geht aus den nun schriftlich vorliegenden Ergebnissen der sogenannten Trilog-Verhandlungen zum neuen Strommarktdesign hervor. Bereits vor Weihnachten haben sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat darauf geeinigt. Nach der erwarteten formalen Bestätigung (im Artikel 15 der sogenannten Market Design Directive) der Verhandlungsergebnisse durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Der BSW hatte zuletzt im Dezember 2018 mit weiteren Verbänden bei der Bundesregierung in dieser Frage um Unterstützung geworben. „Bei der Erbringung von Netzdienstleistungen dürfen Speicher nun gegenüber fossilen Erzeugern nicht mehr schlechter gestellt und diskriminiert werden“, sagt BSW-Chef Carsten Körnig. Batteriespeicher sind technisch aufgrund ihrer schnellen Reaktionszeiten gut geeignet, um Systemdienstleistungen zu erbringen. Aufgrund regulatorischer Barrieren blieben diese Potenziale bislang aber meist ungenutzt. Die Bundesregierung hatte im EEG mit dem Paragraphen 61k bereits begonnen, diese Marktverzerrung abzubauen und auch im Koalitionsvertrag eine Überprüfung der Doppelbelastung vorgesehen. (nhp)
Mehr zum Thema: Aktuelles Memo zu Stromspeichern
Zum Nachlesen: Market Design Directive
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