Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen,
Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie
sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im
Wohnbereich vorgesehen.
Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt auf nationaler Ebene, Planung,
Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt
für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung und
richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und
Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer,
Hauseigentümer und Bewohner. Die DIN 14676 besagt, dass Rauchwarnmelder der DIN EN 14604 entsprechen müssen.
Durch die Einführung der Rauchmeldepflicht in einigen Bundesländern
sind diese beiden Normen eine wichtige Planungshilfe für die zahlreichen
Wohnungsbauunternehmen, die jetzt in den kommenden Jahren ihre
Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten haben. In den
Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gilt die DIN 14676 sowie
die DIN EN 14604 als verbindlich.
Die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der in Frage
kommenden Europäischen Norm muss u.a. durch eine werkseigene
Produktionskontrolle sowie einer Typprüfung nachgewiesen werden. Hierbei
kann das System der werkseigenen Kontrolle Bestandteil eines
vorhandenen Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001:2000 sein.
Zum Nachweis der Konformität mit dieser Europäischen Norm muss eine
Typprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung wird durch eine
unabhängige Produktzertifizierungsstelle durchgeführt. In Deutschland
ist das die VdS Schadenverhütung GmbH.
Beschriftung der Rauchwarnmelder / CE-Kennzeichnung
Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- DIN EN 14604
- Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
- Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
- vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
- Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom
Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie
unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: "Nach jedem
Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders
unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen."
Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die
Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung
erhalten.Zusätzlich müssen auf dem Produkt das Symbol für die
CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates
angegeben sein.