Banner - Thomas Wingender
Bild/Logo

Schornstein, Energie & Brandschutz
Thomas Wingender
Schornsteinfegermeister
Energieberater (HWK) und Brandschutzrechniker (TÜV)
Ihr Sicherheits-, Energie-, Brandschutz- und Umweltexperte

Sie befinden sich hier: >> Dienstleistung >>

Energiecheck

Grundlagen zur Prüfung und Begutachtung

Bauordnung

  • §82 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung
      • (2) ... Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat; Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn er die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen bescheinigt hat.
        • Anmerkung: Es ist sinnvoll und notwendig, dass der Bezirksschornsteinfegermeister über die geplante Baumaßnahme zur Errichtung von Feuerungsanlagen durch den Bauherren zu informieren ist, damit bereits vor der Schlußabnahme Einfluss auf das Baugeschehen genommen werden kann und ggfls. gefährliche Bauzustände rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können. Hierfür müssen die Möglichkeit zur Information über den Bauzustand und eine Beurteilungsmöglichkeit während der Errichtungsphase gegeben sein. Alle am Bau sind dabei in die Pflicht genommen.
  • Bei der Prüfung und Begutachtung werden die bekannten Gesetze, Verordnungen und Normen sowie Erlasse Verwendung finden.
    • Bundesimmissionsschutzgesetz
    • Bauordnung
    • Feuerungsverordnung
    • Energieeinsparverordnung
    • verschiedene Normen und Bauregellisten
    • Erlasse

 

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Herkunft: Raumheizungen fachgerecht plane und Bauen; Beuth Verlag GmbH








  Rauchmelder retten Leben!